Alle Termine befinden sich ab jetzt im Mitgliederbereich
Info Waffenrecht für Sportschützen 2021 vom BDS (Juli 2021)
Neue Waffengebührenordnung ab 25.09.2021
NWR-ID-Nummern Berlin
Die NWR-IDs (Stammdatenblatt) können bei der Waffenbehörde Berlin unter Angabe von Anschrift und WBK-Nummer(n) beantragt werden. Dazu nicht die WBK versenden! Man bekommt ein vollständiges Stammdatenblatt von der Behörde, welches ggf. beim Händler/Büchsenmacher vorgelegt werden kann. Die Einträge auf der WBK macht die Waffenbehörde erst dann, wenn es anlassbezogene Änderungen gibt.
Hier der originale Text von der Waffenbehörde:Wie erhalte ich meine NWR-IDs? Jeder Waffenbesitzer kann ab sofort bei seiner zuständigen Waffenbehörde ein sogenanntes Stammdatenblatt erhalten, das alle maßgeblichen IDs enthält – insbesondere auch die der Waffen bzw. Waffenteile. Die Anforderung dieses Datenblattes kann telefonisch, formlos per E-Mail unter Angabe der vollständigen Personalien oder per Briefpost erfolgen. Die Zusendung des Datenblattes erfolgt im Regelfall postalisch. Kosten entstehen den Waffenbesitzern nicht. Darüber hinaus können die ID-Nummern der Waffenbesitzer (PersonenID) sowie für die Erlaubnis (ErlaubnisID) in die Waffenbesitzkarte eingedruckt werden. Dies erfolgt bei Neu-Erteilungen oder wenn die Waffenbesitzkarten anlassbezogen (z.B. zur Ein- oder Austragung von Waffen) bei der Waffenbehörde vorliegen und die Nummern noch nicht eingedruckt sind. Bitte sehen Sie von der Übersendung der Original-Dokumente nur zum Zweck der Aufbringung der ID-Nummern ab – das Stammdatenblatt ist ausreichend!
Hier geht es zur Waffenbehörde
VDB-Merkblatt Erbwaffen
Merkblatt zu Waffenkontrollen
Da in nächster Zeit mit verstärkten Kontrollen zu rechnen ist, haben wir ein Merkblatt erstellt. Teilweise sind auch Betrüger unterwegs.
Nachweispflicht über Trainingsteilnahme
Der Vorstand ist verpflichtet die nachfolgende Erklärung jährlich an den Verband zu melden. Aus diesem Grunde ist es zwingend erforderlich, dass jedes Mitglied jährlich sein Schießbuch unaufgefordert als Kopie (Ausdruck) beim Vorstand hinterlegt.
Dieses gilt auch für die vergangenen Jahre. Wir bitten Euch deshalb die jährliche Abgabe zu prüfen und ggf. für die versehentlich vergessenen Jahre unverzüglich nachzuholen.
Der Vorstand
Änderungen im Waffenrecht
Erlaubnisfreie Waffen (CO2-Pistolen, Schreckschusswaffen, Airsoft ab 0,5 Joule, ...) müssen ungeladen in einem verschlossenen Behältnis aufbewahrt werden. Ebenso die dazugehörige Munition. Wer dies nicht tut, könnte bei einer Kontrolle auch seine Erlaubnis für erlaubnispflichtige Waffen verlieren.
Bei der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen außerhalb der Wohnung kann man ein (nicht mehr) wesentliches Teil der Waffe mit sich führen und so die Waffe unbrauchbar zu machen.
Wesentliche Teile einer Schusswaffe (z.B. Wechselsystem) erhöhen nicht die gezählte Anzahl der Waffen im Sicherheitsbehältnis, wenn man die einzelnen Teile nicht zu einer Schusswaffe zusammenbauen kann.