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Alle Termine befinden sich ab jetzt im Mitgliederbereich



Wichtige BDS-Informationen Dezember 2020

Hier Download als PDF - BDS-Informationen-12-2020.pdf



26.11.2020

Aufgrund der Infektionsschutzverordnung für Berlin müssen wir unsere Sportanlage bis auf Weiteres geschlossen halten.

Sollte ein eingeschränkter Sportbetrieb wieder möglich sein, werden wir entsprechend informieren.
 


Was wird teurer, was billiger?

Das ändert sich 2021 – ein Überblick




Die Jahreshauptversammlung ist aufgrund der aktuellen Lage bis auf Weiteres verschoben. Gestellte Anträge behalten ihre Gültigkeit.



NWR-ID-Nummern Berlin

Der Polizeipräsident in Berlin - Informationen zur Waffenrechtsänderung ab 1. September 2020



Jetzt trifft es die Jäger und Wurfscheibenschützen – wann die restlichen Sportschützen?

DSB zur Verwendung bleihaltiger Munition in und über Feuchtgebieten



Am 26. Juni 2020 stellte die Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Entwurf für ein neues Grundsatzprogramm vor. Darunter wird zu dem Kapitel „Rechtsstaat und Sicherheit“ auch die Forderung nach einem „Ende des privaten Besitzes von tödlichen Schusswaffen mit Ausnahme von Jäger*innen und Förster*innen“ aufgestellt. Darauf bezieht sich die folgende DSB-Stellungnahme.

DSB-Stellungnahme zum Grundsatzprogrammentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN



Anmeldung von Magazinen
Die Frist zur Anmeldung von künftig verbotenen Magazinen beginnt erst am 1. September. Der BDS rät dringend davon ab, vor diesem Zeitpunkt schon Meldungen abzugeben. Momentan sind noch mehrere Verfahrensfragen zu den neuen Magazinregelungen unklar und es fehlen Formularvorgaben. Vor allem aber kann eine vorzeitige Meldung dazu führen, dass die Anzeige als nicht wirksam angesehen wird und entweder ab dem 1. September wiederholt werden muss oder die Anmeldefrist ungenutzt verstreicht. Diese läuft bis 1. September 2021. Es besteht aktuell also kein Grund zu Schnellschüssen!
BDS


 

3. Novellierung zum WaffG veröffentlicht

Damit treten die ersten Änderungen ab sofort in Kraft: 

Verfassungsschutzämter werden bei der Regelabfrage zur behördlichen Zuverlässigkeit von Waffenbesitzern eingebunden.

Für Jäger: Zum Erwerb von Schalldämpfern für Langwaffen mit Zentralfeuerzündung genügt die Vorlage eines gültigen Jagdscheines und
gleichzeitig ist auch der Erwerb von Nachtsichtvorsatzgeräten für Jäger erlaubt.
Bei letzterem gilt es aber weiterhin die bestehenden Verbote bzgl. der Jagd zu beachten.

Alle weiteren Änderungen am WaffG treten in 6 Monaten in Kraft.

Link zum Bundesanzeiger

 


  

VDB-Merkblatt Erbwaffen

Hier Download als PDF

 

Merkblatt zu Waffenkontrollen

Da in nächster Zeit mit verstärkten Kontrollen zu rechnen ist, haben wir ein Merkblatt erstellt. Teilweise sind auch Betrüger unterwegs.

Hier Download als PDF

 

Nachweispflicht über Trainingsteilnahme

Der Vorstand ist verpflichtet die nachfolgende Erklärung jährlich an den Verband zu melden. Aus diesem Grunde ist es zwingend erforderlich, dass jedes Mitglied jährlich sein Schießbuch unaufgefordert als Kopie (Ausdruck) beim Vorstand hinterlegt.

Dieses gilt auch für die vergangenen Jahre. Wir bitten Euch deshalb die jährliche Abgabe zu prüfen und ggf. für die versehentlich vergessenen Jahre unverzüglich nachzuholen.

Der Vorstand

 

Änderungen im Waffenrecht

Erlaubnisfreie Waffen (CO2-Pistolen, Schreckschusswaffen, Airsoft ab 0,5 Joule, ...) müssen ungeladen in einem verschlossenen Behältnis aufbewahrt werden. Ebenso die dazugehörige Munition. Wer dies nicht tut, könnte bei einer Kontrolle auch seine Erlaubnis für erlaubnispflichtige Waffen verlieren.

Bei der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen außerhalb der Wohnung kann man ein (nicht mehr) wesentliches Teil der Waffe mit sich führen und so die Waffe unbrauchbar zu machen.

Wesentliche Teile einer Schusswaffe (z.B. Wechselsystem) erhöhen nicht die gezählte Anzahl der Waffen im Sicherheitsbehältnis, wenn man die einzelnen Teile nicht zu einer Schusswaffe zusammenbauen kann.